Der Aufnahmebeitrag beträgt für juristische Personen € 100.00
Der Aufnahmebeitrag beträgt für natürliche Personen € 50.00
2. Jahresmitgliedsbeiträge
Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt für juristische Personen € 200.00
Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt für natürliche Personen € 100.00
3. Sonstiges
Der jeweilige Jahresmitgliedsbeitrag wird zum 01.01. des Vereinsgeschäftsjahres fällig und ist bis zum 01.02. des jeweiligen Vereinsgeschäftsjahres zu zahlen.
Die Zahlung hat bargeldlos auf das u. g. Vereinskonto zu erfolgen.
Diese Beitragsordnung tritt am Ende der Gründungsversammlung des Vereins in Kraft.